Aus der Serie: Spaß mit dem Finanzamt

Vor ein paar Tagen war ich gerade in der Stimmung, mal ein paar alte Akten und Dateien aufzuräumen bzw. zu entsorgen. Dabei stieß ich auf das nachfolgende Schreiben und erinnerte mich wieder … Eines muss man deutschen Finanzämtern lassen: Sie sind immer für einen Lacher gut.

Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2000 starb mein Onkel Rudi, zuletzt wohnhaft in Kamenz im schönen Freistaat Sachsen. Da er zeit seines Lebens standhafter Junggeselle gewesen war und somit – zumindest offiziell – weder Kinder noch Enkel hinterließ, fiel sein gesamter Besitz an mich. Dazu gehörten unter anderem ein abbruchreifes Haus in Kamenz und einige Hektar Acker und Wald. Da ich mit Land- und Forstwirtschaft nichts am Hut hatte und zu jener Zeit noch im anderen Sachsen, nämlich dem niederen wohnte, verkaufte ich die Flächen in den Jahren 2000 bis 2003 peu à peu an eine örtliche Agrargenossenschaft und an das Straßenbauamt Meißen. Übrig blieben lediglich ein Stückchen „Urwald“ und ein rund 100 Quadratmeter großes Stück Straßengraben an irgendeiner Landstraße.

Anfang 2022 waren Grundbesitzer aufgefordert, ihre Besitztümer offenzulegen und per Online-Formular zu erklären. In dem Wahn, ich sei keine Grundbesitzerin mehr, ignorierte ich diese Aufforderung zunächst. Dann erreichte mich allerdings mit Datum 15.06.2022 ein Schreiben des Finanzamts Hoyerswerda, in dem es hieß:

„Nach unseren Informationen waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin/Eigentümer von Grundbesitz in Kamenz, Gemarkung Jesau, Flurstücks-Nr. A, B, C, D.“

Lassen wir mal beiseite, dass es „Flurstücksnr.“ heißen muss. Wie bitte?!

Moment mal! Die haben es in rund zwanzig Jahren nicht geschafft, ihre Unterlagen zu aktualisieren?

Nachdem ich mich von meinem Lachanfall erholt hatte, hämmerte ich umgehend ein Antwortschreiben in meine Tastatur, in dem ich den Herrschaften die Sachlage erklärte und ihnen empfahl, die einschlägigen Urkundenrollen beim Amtsgericht Kamenz einzusehen. Der Verkauf von Grundbesitz geht in Deutschland schließlich nicht ohne Notarvertrag über die Bühne.

Es folgten einige Schreiben, in denen mir mitgeteilt wurde, dieser und jener Grundsteuermessbetrag sei nun aufgehoben. Übrig blieben jedoch der Urwald und das Stück Straßengraben. Ich erklärte nochmals, dass ich

  1. nicht ortsansässig war und folglich
  2. keine Ahnung hatte, wo sich diese Flächen befanden und was dort passierte, wer dort Brennholz klaute oder auch nicht, und folglich
  3. mich nicht in der Lage sah, dieses dämliche Online-Formular korrekt auszufüllen.

Das Ganze gipfelte dann in folgendem Schreiben, das anscheinend von einer besonders kompetenten „Fachkraft“ verfasst worden war. Anders ist das ja nicht zu erklären:

Alle Achtung! In einen Brief mit vier Sätzen sechs Rechtschreibfehler einzubauen, das muss man erst mal hinkriegen. Hinzu kommt, „das sich die vorliegenden Grundstücke keine Änderung vorweisen …“ Autsch. Das tut wirklich weh.

Angesichts dessen wunderte ich mich über gar nichts mehr, schrieb schließlich „weiß nicht“ und „0“ an die entsprechenden Stellen in diesem Online-Formular und klappte die Akte zu.

Seitdem herrscht tatsächlich Ruhe.

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